Beratung für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung

Sie kann nicht als reine Summe aus einer Hör- und Sehbehinderung angesehen werden, da mit der Kombination der Beeinträchtigung oder dem Fehlen der beiden Fernsinne eine Vervielfachung der Gesamtbehinderung einhergeht. Menschen mit einer Taubblindheit/Hörsehbehinderung haben einen aufgrund ihrer doppelten Sinnesbehinderung erschwerten Zugang zu bereits vorhandenen Hilfesystemen. Je nach Sozialisation und Identitätsentwicklung können Kontakte zu Selbsthilfegruppen oder organisierten Verbänden wie z.B. Gehörlosenvereinen bestehen. Diese Angebote sind der Rubrik „Beratung von Betroffenen für Betroffene“ zuzuordnen. Solche Gespräche können in verschiedenen Lebenssituationen hilfreich sein, ersetzen aber eine fachlich qualifizierte, neutrale Sozialberatung nicht. Im Sinne der Selbstbestimmung und Chancengleichheit, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert sind, muss für diesen Personenkreis ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Beratungsangebot bereitgestellt werden.

Nur so können den mittlerweile politisch geforderten Gegebenheiten Rechnung getragen werden. In BW leben nach Schätzungen rund 1.100 Menschen (Prävalenz 11:100.000) mit einer angeborenen oder erworbenen Taubblindheit/Hörsehbehinderung (Kaul 2014). Ein spezifisches Beratungsangebot für erwachsene Taubblinde/Hörsehbehinderte ist in Baden-Württemberg nicht vorzufinden. Die Notwendigkeit eines solchen Beratungsangebotes wird anhand der gravierenden Auswirkungen der kombinierten Sinnesbeeinträchtigung deutlich. In einem Vorgängerprojekt von 2012-2015 haben wir ein Konzept für die erstmalige Einrichtung von Beratungsstellen in BW erstellt und uns mit Finanzierungsmöglichkeiten beschäftigt. Innerhalb des Folgeprojektes (2016-2019) sollen zwei von vier Beratungsstandorten eröffnet. Beide Projekte werden von Aktion Mensch gefördert.

Warum ist dies so wichtig? Menschen mit einer Taubblindheit/Hörsehbehinderung leben in einer hörend-sehenden Gesellschaft und sind sehr schnell von den Geschehnissen und dem Leben um sie herum ausgeschlossen. Dadurch sind ein selbstbestimmtes Leben und die Möglichkeit der Teilhabe in der Gesellschaft sehr beschränkt. Hier setzt unser Beratungsangebot an. Erwachsene Taubblinde/Hörsehbehinderte in einem häuslichen Umfeld, also nicht in einer stationären Einrichtung lebend, können mit einer umfassenden, fachlich fundierten Sozialberatung in allen Lebensbereichen unterstützt, beraten und begleitet werden. Mithilfe der Beratung kann es gelingen, dass Menschen mit einer Taubblindheit/Hörsehbehinderung umfassende Informationen erhalten, weitere Hilfssysteme initiiert werden und eine bestmögliche Situation im eigenen Zuhause geschaffen wird.

Kontakt:

stiftung st. franziskus heiligenbronn
Roland Flaig
Roland.Flaig@stiftung-st-franziskus.de

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