Jetzt bewerben

Keyvisual Teilhabe

Bewerben können sich juristische Personen, die als gemeinnützig anerkannt sind (unabhängig von der jeweiligen Verbandszugehörigkeit) sowie Kommunen, zum Beispiel mit kommunalen Beiräten der Bürger*innen mit Behinderung. Die Projekte und Initiativen sollen zum Zeitpunkt der Preisausschreibung bereits begonnen haben, dürfen allerdings nicht älter als zwei Jahre sein. Die Preisgelder dürfen nicht zur Anschubfinanzierung verwendet werden. 

Bewerbungsschluss war der 28. November 2023 (Ausschlussfrist). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.